Hans Olschewski
Über mich

Rechtsanwalt Hans Olschewski ist seit 1987 als Anwalt tätig. Schon mit Beginn seiner
anwaltlichen Tätigkeit spezialisierte er sich auf alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit
Grundstücken und Immobilien. Er ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht
eV. Bei der Lösung von Streitfällen helfen ihm auch Ortskenntnisse und Vertrautheit mit
regionalen Strukturen, die Rechtsanwalt Hans Olschewski als gebürtiger Chiemgauer
bestens kennt. Hier besuchte er in Traunstein das CHG-Gymnasium, bevor er an der
Ludwig–Maximilian–Universität in München studierte, wo er auch mit beiden Examina
abschloss.
Er ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Bau– und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Er war Mitbegründer und Seniorpartner der Dres. Büttner, Seufert Partnerschaftsgesellschaft, die er zusammen mit den übrigen Partnern zum 31.8.2019 auflöste, um seine Anwaltstätigkeit danach in eigener Kanzlei fortzusetzen.
Als Fachanwalt besitzt er Spezialkenntnisse auf den Rechtsgebieten des Baurechts, Architektenrechts, Maklerrechts, Mietrechts und Wohnungseigentumsrechts. Zu seinen Schwerpunkten gehört aber auch das Staatshaftungsrecht, das die Ansprüche von Privaten gegenüber Behörden und Gemeinden umfasst. Gleichzeitig betreibt er mit seinen darauf seit vielen Jahren spezialisierten Mitarbeiterinnen ein Forderungsmanagement zur Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen aller Art bis hin zur Zwangsvollstreckung in alle Vermögenswerte von Schuldnern.
Zielgruppe
Rechtsanwalt Hans Olschewski berät in gleicher Weise gewerbliche wie auch private Mandanten...
Zielgruppe
Rechtsanwalt Hans Olschewski berät in gleicher Weise gewerbliche wie auch private Mandanten. Er vertritt ebenso unabhängig Bauträger, Bauunternehmer, Bauhandwerker, Vermieter, Gemeinden und Landkreise einerseits wie auch private Auftraggeber, Wohnungskäufer, Grundstückseigentümer und Mieter andererseits.
Unternehmer
Wirtschaftliche Zusammenhänge sind ihm nicht nur aufgrund seiner beruflichen Stellung als Anwalt bekannt...
Unternehmer
Wirtschaftliche Zusammenhänge sind ihm nicht nur aufgrund seiner beruflichen Stellung als Anwalt bekannt. So hatte er schon während seines Studiums ein eigenes Unternehmen gegründet, das im internationalen Handel mit Fluggeräten und Flugzeugmotoren tätig war. Seit Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt arbeitet er ebenfalls selbstständig.
Publikationen
Urteile, die Rechtsanwalt Hans Olschewski erstritten hat, werden in juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht...
Publikationen
Immer wieder werden Urteile, die Rechtsanwalt Hans Olschewski für seine Mandanten bis hin zu den höchsten Gerichten erstritten hat, in den juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht; zuletzt zum Beispiel zur Unverjährbarkeit von Eigentumsrechten und daraus resultierenden Folgenbeseitigungsansprüchen gegenüber Gemeinden oder zur Frage, wie weit das Schriftformerfordernis bei langfristigen Miet– und Pachtverträgen geht. Er hält auch regelmäßig Vorträge zu ausgewählten Rechtsthemen, vorwiegend auf dem Gebiet des Baurechts, und war auch lange Zeit noch begleitend in der Juristenausbildung des Oberlandesgerichts München tätig.
Schwerpunkte
Immobilienrecht
Die immobilienrechtliche Beratung der Kanzlei ist weit umfassend. Sie reicht von der arglistigen Täuschung bei einem Immobilienkauf bis zu entlegenen Rechtsgebieten wie Weiderechten auf der Alm (siehe hier zu den Link "ohne Stab und Hirt"); vom öffentlichen Baurecht und Nachbarrecht bis zur vermögensrechtlichen Auseinandersetzung bei der Teilungsversteigerung einer im gemeinsamen Eigentum stehenden Immobilie oder bei einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft.
Baurecht
Baurecht kennzeichnet in Deutschland die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Dabei geht es zum Beispiel um das klassische Bauen mit Handwerk und Industrie oder um die Ansprüche von Wohnungskäufern und Eigentümergemeinschaften gegenüber Bauträgern. Solche Auseinandersetzungen bezeichnet man als privates Baurecht. Daneben beschäftigt sich die Kanzlei Rechtsanwalt Olschewski auch mit dem öffentlichen Baurecht, d.h. mit der Erlangung von Baugenehmigungen oder deren Abwehr durch Nachbarklagen.
Architektenrecht
Das Architektenvertragsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Auftraggeber. Regelmäßig geht es dabei um die Durchsetzung von Honoraransprüchen für Architekten oder Schadensersatzansprüchen von Bauherren wegen verschuldeter Pflichtverletzung von Planern. Ein Architekt haftet nämlich nicht verschuldensunabhängig für Mängel des Bauwerks, wie zum Beispiel der Bauunternehmer, sondern nur, wenn diese Mängel auf seiner fehlerhaften Planung beruhen oder von ihm während der Bauüberwachung erkannt hätten werden müssen.
Mietrecht
Mietrechtliche Beratung benötigen sowohl Vermieter wie auch Mieter jeweils zu einem möglichst frühen Zeitpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung mit Vertragspartnern und Dritten. Dabei geht es nicht nur um die Durchsetzung von Forderungen, sondern gelegentlich auch um das Abstandnehmen von überzogenen oder unzulässigen Ansprüchen, die das Vertragsverhältnis, das in der Regel noch länger von den Parteien miteinander gelebt werden muss, übermäßig belasten können. Bei langfristigen Mietverträgen empfiehlt sich eine Überprüfung dahingehend, ob das umfassende Schriftformerfordernis eingehalten ist, bei dessen Nichtbeachtung der Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann.
Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht ist zwar gesetzlich geregelt, aber im Einzelnen sehr stark durch die Rechtsprechung der verschiedenen Obergerichte ausgeformt. Wohnungseigentum ist zwar auch Eigentum, aber wegen seiner Einbindung in eine Gemeinschaft nicht frei gestaltbar. So wird mancher Wohnungseigentümer, der vor seinem Balkon eine Markise oder in der Außenwand ein Klimagerät anbringen will, schnell feststellen müssen, dass er dazu die Genehmigung der übrigen Miteigentümer benötigt, ebenso zum Beispiel für den Einbau eines festen Pools im Garten. Gleiches gilt für die Umnutzung einer Gewerbeeinheit in eine Wohnung oder umgekehrt. Dagegen kann die Gemeinschaft dem Eigentümer nicht einfach verbieten, seine Wohnung immer wieder kurzfristig an Dritte zu vermieten.
Staatshaftungsrecht
Das Staatshaftungsrecht ist ein Bereich des deutschen öffentlichen Rechts, das die Haftungsfolgen des Handelns von Hoheitsträgern regelt. Das kommt zum Beispiel in Betracht, wenn Gemeinden Baugrundstücke und Baugebiete ausweisen, ohne ihre Entwässerungskanalisation entsprechend ausgerüstet und in Stand gehalten zu haben, so dass es bei Starkregenereignissen zu Rückstau und Überflutungen kommt.